Die teilnehmenden VermieterInnen leisten monatlich einen Beitrag in Höhe von 1,5% des Betrages, welchen die MieterInnen an die VermieterInnen zu zahlen haben. Dieser Beitrag kann monatlich, vierteljährlich (-1% Nachlass), halbjährlich (-2% Nachlass) oder jährlich (-3% Nachlass) überwiesen werden.
Fallbeispiel:
Mietzins 400,00 €uro
Betriebskosten Aconto 100,00 €uro
Heizkosten Aconto 100,00 €uro
Gesamt 600,00 €uro
Beitrag 1,5% = 9,00 €uro monatlich
LEISTUNGEN:
Mietzinszahlung: unbegrenzt
Verfahrenskosten: unbegrenzt
Rechtsanwaltskosten: unbegrenzt
Delogierungskosten: unbegrenzt
Kosten für Lagerung und Verwertung: unbegrenzt
BEDINGUNGEN ZUR TEILNAHME:
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Österreichischen Eigentümer und Vermieter Bundesverband. Für VermieterInnen gilt, dass eine Teilnahme nur mit allen Wohnungen (nicht mit nur einzelnen Wohnungen) möglich ist.
Jede(r) VermieterIn kann jederzeit Mitglied beim Österreichischen Eigentümer und Vermieter Bundesverband werden. Mit der Mitgliedsanmeldung beim Österreichischen Eigentümer und Vermieter Bundesverband kann zeitgleich die Teilnahme beim ADVAG beginnen.
Nähere Einzelheiten zu den Bedingungen entnehmen Sie bitte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s).
Ist der ADVAG eine Versicherung? NEIN
Der ADVAG ist eine Vereinigung auf Gegenseitigkeit, deren Ziel und Aufgabe ist, VermieterInnen vor finanziellen Schäden zu bewahren.
Gibt es Ermäßigungen beim Beitrag? JA, wenn die VermieterInnen eine Vermieterrechtschutzversicherung haben, da in diesem Fall die Verfahrenskosten wegfallen.
Gibt es Ermäßigungen bei mehreren Wohnungen? NEIN, weil das Ausfallrisiko ebenfalls erhöht ist.
Können VermieterInnen die nicht Mitglied beim Österreichischen Eigentümer und Vermieter Bundesverband sind teilnehmen? NEIN, weil der Verband die Interessenvertretung für Vermieter und Eigentümer ist und den ADVAG für seine Mitglieder geschaffen hat.
Welche Leistungen sind im Beitrag inkludiert? Im Beitrag sind Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, das Mahnwesen und die Kautionsabrechnung für Mieter inkludiert.
Muss der Mietzins von den Mietern an den ADVAG überwiesen werden? NEIN, die Überweisungen erfolgen wie gehabt direkt an die VermieterInnen und die VermieterInnen erhalten eine Abfrage über den Eingang der Überweisung. Natürlich können die VermieterInnen auch den Service nutzen, dass die MieterInnen an den ADVAG überweisen und in diesem Fall der ADVAG den Mietzins am 06. des Monats im Voraus an die VermieterInnen überweisen, unabhängig ob der Mietzins vom Mieter / der Mieterin eingegangen ist.
Haben die VermieterInnen die Möglichkeit den Rechtsanwalt selbst zu wählen? Grundsätzlich NEIN, es sei denn, dass dieser zu den Bedingungen des ADVAG das Honorar verrechnet.
Tragen die VermieterInnen ein finanzielles Risiko? NEIN, denn das Risiko trägt der ADVAG zu 100%.